ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE VERMIETUNG

FAHRRAD MIT ELEKTRISCHEM HILFSANTRIEB (VAE)



Artikel 1 - Vertragsgegenstand:

Die Vermietung eines Fahrrads an Electric Assistance (nachstehend VAE genannt) mit oder ohne Zubehör, ausgestattet mit den Grundausstattungen, die von Quadriparc «der Vermieter» geliefert werden. Die VAE, ihr Zubehör und ihre nach diesem Verfahren gemietete Grundausstattung werden einzeln oder gemeinsam als»gemietete Gegenstände» bezeichnet.

Artikel 2 - Grundausstattung des Fahrrads:

Jede gemietete VAE ist ausgestattet mit: Vorder- und Hinterbeleuchtung, Gepäcktür, Batterie, Bedienungsterminal für die Hilfeleistung, Zähler, Krücke, Schutzbleche, (Klingel).

Ergänzend zu diesen Bike-Elementen liefert der Vermieter einen Helm, eine reflektierende Sicherheitsweste, ein Diebstahlschloss, ein Reparaturset und eine Pumpe.

Artikel 3 - Verpflichtung des Mieters:

Der Mietvertrag wird mit dem Mieter persönlich abgeschlossen und ist daher weder übertragbar noch übertragbar.

Der Kunde, der «Mieter» genannt wird, muss eine natürliche Person über 18 Jahren sein, die anerkennt, dass sie zum Radfahren tauglich ist und keine medizinischen Gegenanzeigen hat.

Die User müssen mindestens 14 Jahre alt sein. Jeder Minderjährige muss von einem verantwortlichen Erwachsenen begleitet werden. Bei Minderjährigen verpflichtet sich der gesetzliche Vormund gemäß diesen Bedingungen, für alle Schäden, die der Minderjährige durch die Vermietung unmittelbar oder mittelbar verursacht, haftbar zu machen.

Da der VAE in die Verantwortung des Mieters fällt, wird ihm empfohlen, vor der tatsächlichen Anwendung des VAE eine grundlegende Überprüfung seiner scheinbaren Hauptfunktionen vorzunehmen, insbesondere (nicht abschließende Liste) Gute Befestigung des Sattels, der Pedale, gute Funktion der Bremsen, guter Gesamtzustand des Rahmens und der Reifen.

Der Mieter erkennt an, dass das Bike einwandfrei läuft und verpflichtet sich, es sorgfältig zu nutzen. Bei einem technischen Defekt des gemieteten Fahrrads kann der Mieter vom Vermieter keine Schäden oder Zinsen verlangen.

Falls eine Reparatur erforderlich ist, muss sich der Mieter beim Mieter melden.

Die VAE wird repariert oder getauscht.

Nur der gesetzliche Vertreter von Quadriparc» ist in der Lage zu beurteilen, ob eine Reparatur eine normale Wartung aufgrund von Verschleiß, versteckten Mängeln und damit zu Lasten des Vermieters ist oder ob die Reparatur auf Schäden an Geräten während der Vermietung zurückzuführen ist; und somit zu Lasten des Mieters gehen und ihm den entsprechenden Betrag aufbürden.

Der Vermieter behält sich die Möglichkeit vor, entweder die fälligen Beträge von der Sicherheitsleistung abzuziehen oder den Kunden zu dem am Mietort angegebenen Tarif in Rechnung zu stellen.

Artikel 4 - Verwendungsbedingungen:

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Güter selbst zu nutzen. Das Ausleihen oder Untervermieten der gemieteten Güter ist untersagt. Der Mieter haftet persönlich für jeden Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung sowie für Personen- und Sachschäden, die er bei der Benutzung der von ihm angemieteten Fahrzeuge verursacht.

Das Tragen des Helms durch den Mieter wird vom Mieter nachdrücklich empfohlen. Der Mieter erkennt an, dass ihm der Mieter einen Helm zur Verfügung gestellt hat.

Der Mieter kann die VAE auf Strassen, Radwegen und Strassenbahnen nutzen. Der Mieter verpflichtet sich, den VAE nicht über seine Möglichkeiten hinaus zu nutzen, insbesondere: einen anderen Reisenden als ein Kleinkind (max. 22 kg) zu befördern, sofern dieses auf einen geeigneten Sitz gestellt wird, der vom Vermieter zur Verfügung gestellt wird.

Der Mieter hat die Benutzung des VAE auf Wegen, die nicht mit einer Karosserie verbunden sind oder nur für Mountainbikes bestimmt sind, untersagt.

Der Mieter wird bei der Abreise über die Akkulaufzeit informiert. Bei Akku-Erschöpfung ist der Vermieter nicht verantwortlich.

Bei jeder Nichtnutzung des Fahrrads verpflichtet sich der Mieter, den Fahrradrahmen und das Vorderrad mit dem mitgelieferten Schloss systematisch an einer festen Halterung (Pfosten, Barriere, ...) zu befestigen.

Die Verwendung von Gepäcktüren ist strikt auf das Tragen von nicht sperrigen Gegenständen bis zu einem Gewicht von 22 kg beschränkt. Es ist verboten, eine Person zu transportieren.

Babysitze dürfen nur von Kindern mit einem Gewicht zwischen 9 und 22 kg und einem Alter von mindestens 18 Monaten benutzt werden. Das Kind muss ständig mit dem dafür vorgesehenen Gurt verbunden werden und den mitgelieferten Helm tragen.

Die Benutzung des Anhängers ist auf die Beförderung von höchstens 2 Kindern im Alter von mindestens 18 Monaten und höchstens 6 Jahren beschränkt (Maximalgröße 117cm). Das Gesamtgewicht der Kinder darf 45kg nicht überschreiten Helmpflicht.

Die Kurven und Abfahrten müssen mit größter Vorsicht verhandelt werden, und der Fahrer muss jederzeit seine Geschwindigkeit im Griff haben.

Der Mieter darf beim Abstieg nicht mehr als 15 km/h mit einem Anhänger zurücklegen.

Artikel 5 - Eigentum:

Die gemieteten Gegenstände bleiben während der Dauer der Vermietung Eigentum von Quadriparc.

Die Vermietung erfolgt durch Übertragung des Sorgerechts der VAE und umfasst die Haftpflichtversicherung» desDiese Regelung gilt bis zur Rückgabe des VAE am Ort der Vermietung.

Artikel 6 - Wirksamwerden, Bereitstellung und Erstattung:

Die Vermietung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem der Mieter in den Besitz der ihm gelieferten Mietgegenstände gelangt. Dieser Vertrag gilt nur für die Dauer der Vermietung. Behält der Mieter den VAE und das Zubehör über diesen Zeitraum hinaus, ohne seine Lage bereinigt zu haben, so verliert er den Vorteil der im Vertrag vorgesehenen Garantien. Der Mieter räumt ein, dass er die vermieteten Güter in gutem Zustand mit der Grundausstattung erhalten hat. Er erklärte, er habe persönlich die Möglichkeit gehabt, den Zustand der gemieteten Güter zu überprüfen. Er verpflichtet sich, sie in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie gemietet hat, ohne Rücksicht auf den normalen Verschleiß.

Artikel 7- Haftung:

Der Mieter befreit den Mietort Quadriparc von jeder Haftung, die sich aus der Nutzung der gemieteten Gegenstände ergibt, insbesondere hinsichtlich der körperlichen, materiellen und immateriellen Folgen von Unfällen jeder Art.

Der Mieter erklärt, er habe eine persönliche Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die die Haftung für die Nutzung der gemieteten Gegenstände und der von ihm betreuten Personen gewährleiste.

Der Mieter haftet persönlich für Schäden, Beschädigungen und Diebstahl von Mietgegenständen. Für Schäden an gemieteten Gegenständen, Diebstahl oder Verlust wird dem Mieter der jeweils geltende Tarif beigelegt.

Artikel 8 - Sicherheitsleistung:

Für jede Vermietung zahlt der Mieter eine vom Mieter berechnete Kaution für alle Mietartikel in Form einer Bankkarte oder in bar. Diese Kaution wird während der Mietzeit nicht eingelöst Bei der Rückgabe der Mietgüter wird die Kaution dem Mieter zurückgezahlt.

Der Mieter ermächtigt den Vermieter, von der Kaution die Beträge abzuziehen, die bei der Reparatur der Beschädigung und des Diebstahls geschuldet werden, deren Kosten nachstehend festgesetzt werden.

Es wurde vereinbart, daß die Höhe der Kaution in keinem Fall eine Haftungsbegrenzung darstellen darf, da der Vermieter gegebenenfalls das Recht behält, den Mieter zur Zahlung der vollen Entschädigung seines Schadens zu verklagen.

Artikel 9 - Beistand:

Mieter mietet die VAE in einwandfreiem Zustand. Er muss sich vergewissern, dass er die VAE im Falle eines mechanischen Problems an den Ausgangspunkt zurückbringt oder zurückführen lässt.

Für die üblichen kleinen Reparaturen (Pannen,...) wird für jede Vermietung ein Reparaturset zur Verfügung gestellt.


Tarif für degradierte Münzen in € TTC:

Vélo électrique (VAE) : 1900€

Batterie : 521€

Commande de vitesse : 69€

Vélo Tandem : 1000€

Selle : 30€

Compteur : 150€

Remorque enfant : 500€

Pneu : 30€

Dérailleur : 65€

CRAZY BIKE - Suiveur 20'' : 400€

Béquille : 20€

 Fourche : 150€

Porte bébé : 55€

Lumière : 30€

Frein : 60€

Panier métallique : 48€

Poignées guidon : 40€

Jante : 50€

Panier plastique : 20€

Garde boue : 40€

Antivol : 22€

Pédales : 15€

Casque : 25€